Brauche ich eine TSE für mein Restaurant?
Von der Menuthere-Redaktion · Aktualisiert
Wenn Sie ein elektronisches Kassensystem einsetzen, braucht es in Deutschland seit dem 1. Januar 2020 eine zertifizierte TSE (§146a AO / KassenSichV). Dazu kommen Belegausgabepflicht, die DSFinV-K-Exportschnittstelle und seit 2025 die Meldepflicht ans Finanzamt über ELSTER. Wichtig und ehrlich: Menuthere ist ein Bestellsystem, keine TSE-Kasse und stellt keine TSE bereit — die TSE muss Ihr Kassensystem liefern.
- Seit 1.1.2020: Ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Kasse) muss durch eine zertifizierte TSE geschützt sein (§146a AO).
- Belegausgabepflicht: Für jeden Vorgang muss ein Beleg ausgegeben werden — elektronisch oder auf Papier.
- DSFinV-K: Die Kasse muss eine genormte Datenexportschnittstelle für Prüfungen bereitstellen.
- Meldepflicht: Kassensysteme sind dem Finanzamt über ELSTER zu melden (verpflichtend seit 1.1.2025).
- Menuthere liefert keine TSE und ersetzt keine Registrierkasse; es nimmt Bestellungen entgegen.
Menuthere neben Ihrer Kasse — ehrlich eingeordnet
Menuthere ist Ihr Bestellsystem für Abholung, Lieferung, Tisch und WhatsApp zu 0 % Provision. Es ist keine TSE-Kasse: Für die Kassensicherung (TSE, Belege, DSFinV-K, Meldung) brauchen Sie ein finanzamtkonformes Kassensystem. Menuthere kann die Bestellannahme übernehmen, während Ihre Kasse die fiskalischen Pflichten erfüllt.
Was verlangt das Gesetz (§146a AO / KassenSichV)?
Setzen Sie eine elektronische Kasse ein, gelten in Deutschland vier zentrale Pflichten. Sie betreffen das Kassensystem selbst — nicht ein reines Bestell- oder Menüsystem. Die folgende Übersicht fasst die primär verankerten Anforderungen zusammen.
| Pflicht | Was sie bedeutet | Seit |
|---|---|---|
| Zertifizierte TSE | Technische Sicherheitseinrichtung schützt die Aufzeichnungen (§146a Abs. 1 AO) | 1.1.2020 |
| Belegausgabepflicht | Für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg ausgeben (§146a Abs. 2 AO) | 1.1.2020 |
| DSFinV-K | Genormte Datenexportschnittstelle für Kassen-Nachschau/Prüfung | laufend (akt. Version) |
| Meldepflicht (ELSTER) | Kassensystem dem Finanzamt elektronisch melden (§146a Abs. 4 AO) | 1.1.2025 |
Keine Steuerberatung: Dies ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Ihre konkreten Pflichten mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Braucht ein reines Online-Bestellsystem eine TSE?
Die TSE-Pflicht nach §146a AO knüpft an das elektronische Aufzeichnungssystem — also die Kasse, mit der Sie Umsätze erfassen und Belege erzeugen. Ein Bestellsystem nimmt Bestellungen entgegen; die fiskalische Erfassung und Belegausgabe erfolgt über Ihre Kasse. Ob und wie Ihre konkrete Konstellation unter §146a fällt, hängt von Ihrem Aufbau ab und gehört mit dem Steuerberater geklärt.
Für wen das passt
- Betriebe, die klären wollen, welche gesetzlichen Pflichten für ihre Kasse gelten.
- Inhaber, die ein Bestellsystem suchen und ihre bestehende TSE-Kasse behalten.
- Gründer, die verstehen möchten, wo die Grenze zwischen Bestellsystem und Kasse verläuft.
Für wen das nicht passt
- Betriebe, die eine fertige TSE-Kasse suchen — dafür gibt es spezialisierte Kassenanbieter.
- Wer eine verbindliche steuerliche Beratung braucht — diese leistet nur Ihr Steuerberater.
Häufige Anschlussfragen
Stellt Menuthere eine TSE bereit?
Nein. Menuthere ist ein Bestell- und Menüsystem zu 0 % Provision und keine TSE-Kasse. Die zertifizierte TSE und die Kassensicherung (Belege, DSFinV-K, ELSTER-Meldung) müssen über ein finanzamtkonformes Kassensystem laufen.
Seit wann gilt die TSE-Pflicht?
Seit dem 1. Januar 2020 muss ein elektronisches Aufzeichnungssystem durch eine zertifizierte TSE geschützt sein (§146a AO / KassenSichV). Die elektronische Meldepflicht ans Finanzamt über ELSTER ist seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend.
Muss ich für jede Bestellung einen Bon ausgeben?
Die Belegausgabepflicht (§146a Abs. 2 AO) verlangt, für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg bereitzustellen — elektronisch oder auf Papier. Der Gast muss ihn nicht mitnehmen. Umgesetzt wird das über Ihre Kasse, nicht über ein Bestellsystem.
Kann ich Menuthere trotzdem nutzen?
Ja. Menuthere nimmt Ihre Bestellungen entgegen, während Ihre TSE-Kasse die fiskalischen Pflichten erfüllt. So kombinieren Sie provisionsfreie Bestellungen mit einer gesetzeskonformen Kasse.
Weiterlesen
Quellen (3)
- § 146a Abgabenordnung (AO) — Ordnungsvorschrift für elektronische Aufzeichnungssysteme, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), gelesen am 25. Oktober 2026
- Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K), Bundeszentralamt für Steuern, gelesen am 25. Oktober 2026
- BMF-Schreiben zur Mitteilungspflicht über ELSTER, Bundesministerium der Finanzen, 28. Juni 2024