Ist ein Kassensystem in der Gastronomie Pflicht?
Von der Menuthere-Redaktion · Aktualisiert
Nein, es gibt in Deutschland keine allgemeine Registrierkassenpflicht — Sie dürfen weiter mit einer offenen Ladenkasse arbeiten. Sobald Sie aber eine elektronische Kasse einsetzen, muss diese eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben (§ 146a AO). Dazu kommen Belegausgabepflicht und seit 1. Januar 2025 die Meldepflicht der Kasse über ELSTER.
- Keine allgemeine Kassenpflicht: Die offene Ladenkasse ist weiter erlaubt (§ 146a AO).
- Wer eine elektronische Kasse nutzt, braucht eine zertifizierte TSE (§ 146a Abs. 1 AO, KassenSichV).
- Belegausgabepflicht: Für jeden Umsatz muss ein Beleg erstellt werden (§ 146a Abs. 2 AO).
- Seit 1. Januar 2025 müssen elektronische Kassen dem Finanzamt über ELSTER gemeldet werden (BMF, 2024).
- Ein reines Online-Bestellsystem wie Menuthere ersetzt keine TSE-Kasse — es ergänzt sie.
Bestellungen annehmen, Kasse separat regeln
Menuthere ist Ihr provisionsfreies Bestellsystem für Abholung, Lieferung und Tisch — 0 % Provision, fester Monatspreis. Es ist kein Kassensystem und ersetzt keine zertifizierte TSE-Kasse; für die Vor-Ort-Kasse bleiben Sie bei Ihrem TSE-Anbieter. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Gibt es überhaupt eine Kassenpflicht?
Nein. Das Gesetz schreibt keine elektronische Registrierkasse vor; die offene Ladenkasse mit ordentlicher Aufzeichnung bleibt zulässig. Die Pflichten knüpfen nicht an „Gastronomie“ an, sondern an die Art der Kasse: Erst wenn Sie ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzen, greifen die Regeln aus § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).
| Thema | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Registrierkasse | Keine allgemeine Pflicht, offene Ladenkasse erlaubt | § 146a AO |
| TSE | Pflicht, sobald eine elektronische Kasse genutzt wird | § 146a Abs. 1 AO, KassenSichV |
| Belegausgabe | Beleg für jeden Umsatz erstellen | § 146a Abs. 2 AO |
| Meldepflicht | Elektronische Kasse über ELSTER melden (seit 01.01.2025) | BMF-Schreiben, 2024 |
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung der Rechtslage, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Fall mit Ihrem Steuerberater.
Brauche ich dann eine TSE?
Sobald Sie eine elektronische Kasse einsetzen, ja: Sie muss mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein, die jede Buchung manipulationssicher protokolliert. Nutzen Sie dagegen gar keine elektronische Kasse, besteht auch keine TSE-Pflicht. Ein eigenes Online-Bestellsystem ist keine solche Kasse und löst die TSE-Frage daher nicht aus.
- Elektronische Kasse im Einsatz? Dann TSE verpflichtend (§ 146a Abs. 1 AO).
- Was eine TSE kostet, lesen Sie unter TSE-Kosten.
- Marktpreise für Kassensysteme finden Sie unter Kassensystem-Kosten.
- Für den provisionsfreien Online-Bestellkanal reicht ein eigenes Bestellsystem.
Ersetzt ein Online-Bestellsystem die Kasse?
Nein. Ein Online-Bestellsystem nimmt Bestellungen entgegen und wickelt die Zahlung über Ihren Zahlungsanbieter ab, ist aber keine zertifizierte TSE-Kasse für den Vor-Ort-Verkauf. Beides ergänzt sich: Die Kasse bleibt bei Ihrem TSE-Anbieter, das Bestellsystem spart Ihnen die Marktplatz-Provision. Menuthere arbeitet mit 0 % Provision und festem Monatspreis.
| TSE-Kasse | Online-Bestellsystem (Menuthere) | |
|---|---|---|
| Zweck | Vor-Ort-Abrechnung mit TSE | Online-Bestellungen annehmen |
| TSE-pflichtig | Ja (wenn elektronisch) | Nein, keine Kasse |
| Provision | je Anbieter | 0 % |
| Kosten | Preise je Anbieter | Free $0, Lite $17, Pro $39 |
Für wen das passt
- Betriebe, die online provisionsfrei Bestellungen annehmen und dafür ihre vorhandene TSE-Kasse behalten wollen.
- Inhaber, die den Bestellkanal und die Vor-Ort-Kasse sauber trennen möchten.
Für wen das nicht passt
- Betriebe, die eine zertifizierte TSE-Kasse für den Vor-Ort-Verkauf suchen — dafür brauchen Sie einen TSE-Kassenanbieter, nicht ein Bestellsystem.
- Wer eine verbindliche Rechtsauskunft zur Kassenpflicht erwartet — das leistet der Steuerberater, kein Softwareanbieter.
Häufige Anschlussfragen
Muss jedes Restaurant eine Registrierkasse haben?
Nein. In Deutschland gibt es keine allgemeine Registrierkassenpflicht; die offene Ladenkasse ist zulässig (§ 146a AO). Nur wer eine elektronische Kasse nutzt, muss die Vorgaben zu TSE, Belegausgabe und Meldung erfüllen.
Gilt die Belegausgabepflicht auch für kleine Betriebe?
Ja, wenn eine elektronische Kasse genutzt wird: Für jeden Umsatz muss ein Beleg erstellt werden (§ 146a Abs. 2 AO). Der Gast muss ihn nicht mitnehmen, der Beleg muss aber ausgestellt werden können. Ausnahmen prüft das Finanzamt im Einzelfall.
Muss ich meine Kasse dem Finanzamt melden?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 sind elektronische Kassensysteme dem Finanzamt über ELSTER zu melden (BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024). Die konkreten Fristen für Ihre Kassen klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Ist Menuthere ein zertifiziertes Kassensystem?
Nein. Menuthere ist ein provisionsfreies Online-Bestellsystem und keine zertifizierte TSE-Kasse. Für die Vor-Ort-Kasse brauchen Sie weiterhin einen TSE-Kassenanbieter; Menuthere ergänzt diesen um den provisionsfreien Online-Kanal.
Weiterlesen
Quellen (3)
- § 146a Abgabenordnung (AO) — Ordnungsvorschrift für elektronische Aufzeichnungssysteme, gesetze-im-internet.de (BMJ), gelesen am 25. Oktober 2026
- BMF-Schreiben zur Mitteilungspflicht elektronischer Aufzeichnungssysteme, Bundesministerium der Finanzen, 28. Juni 2024
- Menuthere Preise, Menuthere, gelesen am 25. Oktober 2026